2005-03-10

China will Todesstrafe enger fassen

Nachdem die Geschichten von den chinesischen Todesbussen in westlichen Medien die Runde machten, will Peking nun etwas gnädiger verfahren: Nach jahrelanger Kritik von Menschenrechtlern will China seine Praxis bei der Verhängung der Todesstrafe und der Verwaltungshaft reformieren. Die entsprechenden Gesetze sollen noch in diesem Jahr geändert werden. Das ging am Mittwoch aus den Berichten von Parlamentspräsident Wu Bangguo und dem obersten Richter Xiao Yang vor dem Volkskongress in Peking hervor. Im Ergebnis könnte die hohe Zahl von Hinrichtungen in China deutlich reduziert werden. Die ohne Gerichtsverfahren angeordnete Lagerhaft würde nicht abgeschafft werden, aber mit strengeren Verfahren von bis zu vier auf eineinhalb Jahre verkürzt. Der Vorsitzende des Obersten Gerichts sagte vor den knapp 3000 Delegierten in der Großen Halle des Volkes, die Berufungsverfahren bei Todesurteilen sollten "weiter verbessert" werden. Xiao Yang bezog sich auf Pläne seines Gerichts, Todesurteile künftig wieder selbst zu überprüfen, statt die Revision den Provinzgerichten zu überlassen. Der Ständige Ausschuss des Volkskongresses wird im Oktober über eine Gesetzesänderung beraten, die den Weg dafür freimachen soll. Parlamentschef Wu Bangguo kündigte ein "Gesetz zur Besserung nach ungesetzlichen Aktivitäten" an. Es soll das bisherige Gesetz zur Umerziehung ersetzen, das ohne Prozess auf dem Verwaltungswege eine Haft von ein bis drei Jahren und eine Verlängerung bis vier Jahre ermöglicht. Wie der Vizedirektor des Forschungsinstituts im Justizministerium, Wang Gongyi, der an dem Entwurf mitgearbeitet hat, der Zeitung "Xinjingbao" erklärte, sollen strengere Verfahren und die Möglichkeit einer Berufung vor Gericht eingeführt werden.

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