2007-04-13

Chinas neues Steuergesetz und "green Business"

Ein Hinweis und Artikel von Klaus Köhler, Managing Director der Klako Group über eine Errungenschaft des Nationalen Volkskongresses (National People’s Congress - NPC):
Am Freitag, den 16. März 2007 verabschiedete der NPC mit einer eindeutigen Mehrheit von 2.826 Stimmen, 37 Gegenstimmen und 22 Enthaltungen das neue Körperschaftssteuergesetz. Die Umsetzung erfolgte aufgrund jahrelanger Kritik über Ungerechtigkeit und Ungleichbehandlung inländischer Unternehmen durch den zuvor geltenden dualen Einkommenssteuermechanismus. Das lang erwartete, am 1. Januar 2008 in Kraft tretende Gesetz soll eine Angleichung der Steuersätze für inländische Unternehmen (gegenwärtig 33%) und Auslandskapitalgesellschaften (derzeit 15% oder 24%) herbeiführen sowie eine einheitliche Basis, d.h. einen Steuersatz von 25% erzielen. Seit Beginn der Wirtschaftsreform in den 80er Jahren ist somit der Weg für einheitliche Wettbewerbsbedingungen in- als auch ausländischer Unternehmen gleichermaßen bereitet. ... Für ausländische Firmen, die vor dem 1. Januar 2008 gegründet wurden und bis zum 31. Dezember 2007 steuerliche Vergünstigungen genießen, besteht bis zur Geltung des neuen Steuersatzes eine fünfjährige Übergangsfrist. Während dieses Zeitraums erhöht sich der Steuersatz jährlich um 2 Prozentpunkte. High-Tech-Unternehmen, wie aus der Biotechnik- und Raumfahrtbranche, bei denen die Entscheidung einer Unterstützung von staatlicher Seite erfolgt, wird eine 15-prozentige Steuerrate zugesprochen. Beteiligungsgesellschaften und Unternehmen, aus den Bereichen Umweltschutz, Energie- und Wassereinsparung (Ressourcenschonung) sowie Arbeitssicherheit, sind förderungsfähig und daher steuerlich bevorzugt. Förderungswürdigen kleineren Unternehmen mit nur geringem Gewinn kommt ein Steuersatz von 20% zugute. Bereits existierende Steuererleichterungen für staatlich geförderte Investitionen in Infrastruktur wie bspw. Häfen, Hafenanlagen, Flughäfen, Eisenbahn- oder Autobahnnetze, Energieschonung sowie Gewässerschutz bleiben bestehen. Die vorhande 50-prozentige Steuererleichterung für exportorientierte ausländische Unternehmen und die steuerlichen Vergünstigungen für produktionsorientierte ausländische Firmen werden aufgehoben. Neu etablierte High-Tech-Unternehmen, die staatlicher Unterstützung bedürfen und ihren Firmensitz in speziellen Wirtschaftszonen wie Shenzhen oder in einem besonderen von der Regierung ausgewählten Gebiet wie Shanghais Pudong New Area haben, erhalten übergangsweise Steuervergünstigungen. ... Die neuen Änderungen im Steuergesetz werden vermutlich die wissenschaftliche Entwicklung und eine Tendenz zum “green Business” bereits etablierter Unternehmen in China steigern, um so die hiermit verbundenen Vorteile der High-Tech-Vorzugsbehandlung nutzen zu können. So kündigte bspw. General Electric (GE) für sein Shanghai-basiertes Technology Center bereits an, dass es USD 50 Mio. für umweltfreundliche Produkte wie effizientere Flugzeugmotoren und Windkraftgeneratoren, Meerwasseraufbereitungstechnologie und Energiesparlampen investieren will.

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