2007-12-17

Mindestlöhne und Urlaub für chinesische Arbeiter

Wer hätte gedacht, dass nicht nur hierzulande, sondern auch in China heftig über Mindestlöhne diskutiert wird? Peking hat hier inzwischen Fakten geschaffen:
Am 1. Januar tritt ein neues Arbeitsvertragsgesetz in Kraft, das auch für Firmen mit ausländischen Gesellschaftern gilt. Das Gesetz sieht für Vollzeit-Beschäftigte einen besseren Kündigungsschutz, höhere Abfindungen und garantierte Mindestlöhne vor. Zugleich gibt sich China auch eine neue Urlaubsregelung. Der Staatsrat billigte dazu eine Feiertagsverordnung, die am Sonntag auf der Webseite der Regierung veröffentlicht wurde. Demnach wird es künftig pro Jahr elf statt bislang zehn bezahlte Feiertage für alle Arbeiter und Angestellten geben, die in festen Beschäftigungsverhältnissen stehen. ... Unabhängig von den elf staatlichen Feiertagen garantiert der Staat allen Arbeitnehmern auch einen vertragsrechtlichen Anspruch auf Jahresurlaub. In einer ebenfalls neuen Zehn-Punkte Bestimmung legt der Staatsrat in Artikel III für eine Betriebszugehörigkeit von einem bis zehn Jahre ein Anrecht auf fünf bezahlte Urlaubstage fest. Bei unter 20 Jahren sind es zehn Tage und darüber hinaus 15 Tage. ... Vom neuerlichen Kostenschub werden in erster Linie arbeitsintensive Massenhersteller chinesischer Billigwaren etwa aus den Bereichen Textilien, Spielzeug oder Schuhen getroffen – vor allem dann, wenn sie in die USA oder in den Dollarraum exportieren. Sie stehen mit ihren minimalen Margen bereits unter Druck, weil Chinas Währung seit 2005 gegenüber dem US-Dollar um etwa elf Prozent abgewertet wurde. Gleichzeitig müssen die Unternehmen steigende Energie- und Transportkosten auffangen. In den vergangenen Monaten kam es unter Schuhherstellern in Südchinas Provinz Guangdong bereits zu einer ersten Pleitewelle.

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