2007-05-21

China verkauft seine Staatsbetriebe - aber nicht ganz

Ein weiteres Kapitel aus der Geschichte Kapitalkommunismus:
China will seine großen Staatsbetriebe für Minderheitsbeteiligungen aus dem Ausland öffnen. Investoren dürfen künftig bis zu 49 Prozent an einem Unternehmen besitzen. Das teilte die Aufsichtsbehörde für staatliche Vermögenswerte (Sasac) mit. Zunächst sollten – wie im Zuge der Wirtschaftsreform geplant – die Zahl der staatlich kontrollierten Großunternehmen bis 2010 auf rund 80 bis 100 in etwa halbiert werden, sagte ein Sasac-Vertreter dem amtlichen Fachmagazin "China Securities". In einem nächsten Schritt könnten die verblieben Betriebe Anteile an Investoren abtreten. Der Staat benötige dann nur noch den Kontrollanteil von mindestens 51 Prozent. Mit Hilfe der neuen Beteiligungsstrukturen sollten die Effizienz und die interne Kontrolle der Staatsfirmen verbessert werden, sagte der Vize-Chef des Sasac-Büros für Unternehmensreformen, Zhou Fangsheng. Nicht alle betroffenen Unternehmen müssten in vollem Umfang an die Börse gebracht werden. Auch Vermögensverwalter und Investmentfonds seien willkommen.

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2007-03-16

Peking schützt Privateigentum

Vom Kommunismus bleibt in China nun wirklich nicht mehr viel über:
Chinas Volkskongress hat den Weg zu einer besseren Entwicklung der Marktwirtschaft geebnet. Zum Abschluss der diesjährigen Jahrestagung in Peking billigten die knapp 3000 Delegierten das erste Eigentumsgesetz der Volksrepublik, mit dem privater Besitz gleichberechtigt mit öffentlichem Eigentum geschützt werden soll. Das seit fünf Jahren umstrittene Eigentumsgesetz fand überraschend wenig Gegenstimmen. Linke Kritiker meinen, dass China durch das Gesetz weiter auf die kapitalistische Bahn gerät. Befürworter argumentieren dagegen, alle Mitspieler in der Marktwirtschaft müssten gleich behandelt und privater Besitz besser geschützt werden. In einer zweiten wichtigen Reform streicht China ausländischen Investoren die Steuervorteile und stellt sie auf eine Stufe mit chinesischen Unternehmen. Ein entsprechenendes Gesetz zur Körperschaftssteuer nahmen die Delegierten mit großer Mehrheit an. Damit entspricht China den Vorgaben der Welthandelsorganisation (WTO). Statt bisher 15 bis 24 Prozent für ausländische Investoren gilt nun ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent für alle Unternehmen. Nach einer Übergangszeit von fünf Jahren erwartet der Finanzminister Jin Renqing Mehreinnahmen von etwa 5,5 Milliarden US-Dollar im Jahr von ausländischen Firmen.
Einige Sektoren können jedoch weiterhin vergünstigte Steuersätze beantragen. Dazu zählen Hochtechnologie-Unternehmen, insbesondere in der Biotechnik, Luft- und Raumfahrt sowie Unternehmen aus den Bereichen Umweltschutz, Energie-Einsparung und -Effizienz sowie der Landwirtschaft. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Für Unternehmen, die bereits in China ansässig sind oder noch in diesem Jahr gegründet werden, gilt eine Übergangsphase von fünf Jahren. In deutschen Expertenkreisen hieß es, das Gesetz zwinge Investoren aus dem Ausland „weg von der Turnschuhproduktion und hin zur Produktion von Mikrochips“.

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